Arbeitsrecht
Die Kanzlei erbringt umfassende Rechtsberatungsleistungen im gesamten Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Diese Leistungen schließen unter anderem individuelle und kollektive Entlassungen, die Bearbeitung von Personalunterlagen, darunter Arbeitsverträgen, Wettbewerbsverbotsverträgen und Managerverträgen, die Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts, vor allem die Beilegung von Arbeitskämpfen (einschließlich Gerichtsverfahren), den Schutz gegen Mobbing- und Diskriminierungsvorwürfe sowie im Bereich Restrukturierung und Standortverlagerungen und die juristische Betreuung ausländischer Arbeitnehmer sowie Vergütungs- und Leistungssysteme ein.
Die Kanzlei erbringt auch Rechtsberatungsleistungen im Bereich des europäischen Arbeitsrechts.